Welcher Anspruch bei welcher Pflegestufe?

Können kranke oder alte Menschen alltägliche Grundbedürfnisse wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nicht mehr ohne fremde Hilfe erfüllen, sind sie auf Unterstützung angewiesen. Diesen Zustand bezeichnen wir als  Pflegebedürftigkeit, welche in fünf Pflegegrade  aufgeteilt wird. Diese Pflegegrade regeln, wie viel Geld von der staatlichen Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird, um für die Kosten der Pflege aufzukommen.

Pflegestufen in der Übersicht

Entnehmen Sie unserer  Tabelle, welche Leistungen der Pflegekasse bei welchem Pflegegrad in welchem Rahmen übernommen werden. 

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Probleme mit der Beantragung der Pflegestufe, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Grundsätzlich wird die Auswahl der Pflegeleistungen in Absprache mit den Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen individuell an die Bedürfnisse angepasst.

Die Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige in Höhe des jeweiligen Pflegegrades monatlich in Anspruch nehmen. 

Sie können jederzeit weitere Leistungen in Anspruch nehmen, die die Erstattung der Pflegeversicherung überschreitet. Diese werden privat abgerechnet. 


Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Hierzu haben Sie möglicherweise Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.


Der Hausarzt oder die Hausärztin verordnet medizinische Leistungen (Behandlungspflege) wie Medikamenten verabreichen / richten, Injektionen, Verbände oder Kompressionstherapie unabhängig vom Pflegegrad. 

Diese Leistungen werden über die Krankenkasse gesondert abgerechnet.